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Tarifvertrag – Sicherheit nach GVP

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Für unsere Mitarbeitenden in der Arbeitnehmerüberlassung gilt der Tarifvertrag des Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) in Verbindung mit den DGB-Gewerkschaften.

 

Der Tarifvertrag regelt unter anderem:

  • transparente Entgeltgruppen

  • Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

  • Urlaubsanspruch und Sonderleistungen

  • klare Arbeitszeitregelungen

Damit schaffen wir faire, nachvollziehbare und rechtssichere Rahmenbedingungen.

Darüber hinaus besteht – je nach Qualifikation, Einsatzbereich und Kundenanforderung – die Möglichkeit einer übertariflichen Vergütung. Gute Leistung und besondere Qualifikationen honorieren wir entsprechend.

Wir stehen für Transparenz, Verlässlichkeit und eine faire Bezahlung – tariflich geregelt und leistungsorientiert ergänzt.

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