
Tarifvertrag – Sicherheit nach GVP

Für unsere Mitarbeitenden in der Arbeitnehmerüberlassung gilt der Tarifvertrag des Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) in Verbindung mit den DGB-Gewerkschaften.
Der Tarifvertrag regelt unter anderem:
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transparente Entgeltgruppen
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Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
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Urlaubsanspruch und Sonderleistungen
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klare Arbeitszeitregelungen
Damit schaffen wir faire, nachvollziehbare und rechtssichere Rahmenbedingungen.
Darüber hinaus besteht – je nach Qualifikation, Einsatzbereich und Kundenanforderung – die Möglichkeit einer übertariflichen Vergütung. Gute Leistung und besondere Qualifikationen honorieren wir entsprechend.
Wir stehen für Transparenz, Verlässlichkeit und eine faire Bezahlung – tariflich geregelt und leistungsorientiert ergänzt.